Spielgruppen

In unseren Indoor-Spielgruppen, die jeweils am Montag- bis Freitagvormittag jeweils von 8.45-11.15 Uhr stattfinden, wird gebastelt, gemalt, gespielt, verkleidet, gelärmt, gesungen, oder tollen Geschichten gelauscht. Es ist für Ihr Kind die ideale Möglichkeit, vor dem Eintritt in den Kindergarten den wertvollen Umgang mit anderen Kindern auszuprobieren.

Mehr Infos ...   Anmeldung

Angebote

Unsere Angebote richten sich an alle Eltern und ihre Kinder in und um Kulm. Wir bieten ein kleines Spektrum an Kursen und familiären Anlässen. Schon mit Ihrem Baby können Sie bei uns im Mutter-Vater-Kind Treff mit von der Partie sein. Ihr Kind knüpft hier erste Kontakte mit anderen Kindern, allenfalls gehen sie später sogar in die gleiche die Spielgruppe.

 

 

Anmeldefrist

vielen dankDie Anmeldefrist ist abgelaufen. Falls Sie dennoch über das Angebot nähere Informationen haben möchten oder sich allenfalls über einen offenen Kursplatz interessieren, wenden Sie sich bitte an den verantwortlichen Kontakt des Elternvereins Kulm.

Vielen Dank für Ihr Interesse und Ihren Besuch auf unserer Homepage.

Babysitter-Kurs

Den Umgang mit Kindern lernen

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Grundlagen des Babysittings für Jugendliche

Kinderhüten ist für Jugendliche ein faszinierendes Erlebnis und eine willkommene Abwechslung zum Schulalltag. In diesem Kurs lernen die Kinder die Grundlagen für die Arbeit als Babysitter.

Von den Bedürfnissen eines Babys über Körperpflege bis zu Krankheiten und Schlafritualen lernen die Jugendlichen in diesem Kurs die wichtigsten Grundlagen im Babysitting. Mit diesem Kurs sind Jugendliche top vorbereitet auf diese verantwortungsvolle Aufgabe und können einen Teil des Taschengeldes selbst verdienen.

 

Babysitting: Ein Vertrauensjob

Mit diesem Kurs ist ihr Kind top vorbereitet auf diese verantwortungsvolle Aufgabe und kann einen Teil des Taschengeldes selbst verdienen.

Der nächste Kurs findet im Frühling 2019 statt. Wir informieren Sie rechtzeitig.

 
Kursdaten:
 
Montag,
Dienstag,
 
Dauer: 
10 Stunden (10 Lektionen)
 
Kursinhalte: 
 
Die Teilnehmer/-innen lernen die Grundlagen für die Arbeit als Babysitter.

- Entwicklung und Bedürfnisse von Babys und Kleinkindern
- Körperpflege und Wickeln
- Spiele und Beschäftigung
- Schlaf und Schlafrituale
- Zubereiten und Verabreichen von Mahlzeiten
- Krankheiten, Unfallverhütung und Notfälle
- Rechte und Pflichten als Babysitter
 
Kosten: 
80,- CHF für Aktivmitglieder des Elternvereins
100,- CHF für alle anderen
 Die Kurskosten müssen am ersten Kurstag bar im Voraus bezahlt werden.
 Nur wer den gesamten Kurs besucht hat, erhält auch am Ende ein Zertifikat.

 

Zielgruppe: 
Jugendliche (Mindestalter 13 Jahre)

 

mehr Informationen unter valeria.vogel@elternverein-kulm.ch

">Anmeldung

 

Einsatzempfehlungen zum BabySitting

Nachfolgend wird der Einfachheit halber vom Babysitter gesprochen, betrifft dies nun ein Mädchen oder ein Junge. Dies sind Empfehlungen des Schweizerischen Roten Kreuzes.
 

Betreute Kinder

  • Die zu betreuenden Kinder müssen mind. 3 Monate alt sein.
  • Der Babysitter betreut keine kranken Kinder.
  • Der Babysitter betreut nie mehr als 3 Kinder gleichzeitig.

Empfehlungen an Babysitter

  • Der Babysitter betreut Kinder nur, wenn sie / er gesund ist.
  • Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und Sauberkeit gilt als Voraussetzung.
  • Verschwiegenheit gegenüber Drittpersonen.
  • Familiengewohnheiten und Bedürfnisse des Kindes respektieren.
  • Medien (wie Fernseher, Radio, Telefon, etc.) nur gebrauchen, wenn eine Erlaubnis vorliegt.
  • Gegenstände aufräumen, welche beim Babysitting benutzt wurden.
  • Keinen Besuch in der Wohnung empfangen.

Empfehlungen an Eltern

  • Den Babysitter über Gewohnheiten, Schlafenszeit, Einschlafzeremonial, Lieblingsspiele u.a. informieren.
  • Aufbewahrungsort von Kleidern, Schuhen, Spielsachen und Hausapotheke mitteilen.
  • Vorgesehene Getränke und Mahlzeiten für das Kind vorbereiten.
  • Notfallnummern (Eltern oder verantwortliche Pesonen etc.) bereitstellen.
  • Getränk und Imbiss für Babysitter vorsehen.
  • Wohnungsschlüssel für die Betreuungszeit übergeben.
  • Vereinbarte Zeiten einhalten.
  • Babysitter nach Hause bringen oder Taxi organisieren und bezahlen.

Einsatzzeiten / Einsatzdauer

  • Sind die Kinder wach, darf der Einsatz nicht länger als 5 Stunden dauern.
  • Nach 22.00 Uhr muss der Babysitter am Betreuungsort Gelegenheit zum Schlafen haben.
  • Die Familie sorgt dafür, dass der Babysitter ausreichend Schlaf und Erholung erhält.

Tarife

Der Stundentarif variiert je nach Komplexität der Aufgabe und Alter des Teenagers. Abhängig von den Einsatzzeiten (Tag/Abend/Nacht) gelten unterschiedliche Tarife. Der Stundentarif beträgt mindestens CHF 6.

Tagsüber CHF 6 bis 10 für 13 bis 16 - Jährige
(Stundentarif) CHF 10 bis 15 für 16 bis 18 - Jährige
       
Abends CHF 25 bis 30 für 13 bis 16 - Jährige
(Pauschale) CHF 30 bis 50 für 16 bis 18 - Jährige
 
Für einen ganzen Abend (Kinder ab 21.00 Uhr schlafend) kann eine Pauschale (siehe oben) verrechnet werden. Bei einer Übernachtung wird eine zusätzliche Pauschale von mindestens CHF 20 verrechnet. Sind 3 Kinder zu betreuen, muss der Stundentarif erhöht werden. Diese Tarife gelten als Empfehlung, sie sind nicht verbindlich.
 
 

Rechtliche Aspekte des BabySittings

 
Die Informationsbroschüre "Baby-Sitting" kann auch beim Schweizerischen Roten Kreuz, Nationales Sekretariat der Kantonalverbände, Bern bezogen werden. Siehe dazu auch das folgende Dokument «Rechtliche Aspekte».
 
 

Versicherungen

 
Die Eltern und der Babysitter müssen die Fragen der Haftpflicht- und Unfallversicherung klären. Ab dem 1. Januar des Jahres, in dem der Babysitter 18 Jahre alt wird, müssen Sie auf seinem Lohn Sozialbeiträge (AHV/IV/EO/ALV) entrichten sowie weitere Versicherungen abgeschlossen werden. Siehe dazu nachfolgendes Dokument.
 
 
(letzte Überarbeitung im Mai 2014)

Vermittlung von Babysittern

Der Elternverein Kulm bietet Ihnen einen Vermittlungsdienst für Babysitter an, wobei sich dieser Vermittlungsdienst darauf beschränkt, interessierten Eltern eine Liste auszuhändigen, wo sie sich selber mit einen Babysitter in Verbindung setzen können. Alle Babysitter, welche auf der Liste des Elternvereins Kulm aufgeführt sind, sind im Besitz eines Ausweises des Schweizerischen Roten Kreuzes und haben den Kurs erfolgreich absolviert.
 
Werden die gegenseitigen Erwartungen von Eltern und Babysitter erfüllt, entsteht ein Vertrauensverhältnis, bei dem sich alle sicher und wohl fühlen. Das Kind erlebt die Abwesenheit der Eltern als Abwechslung und freut sich auf den Besuch des Babysitters.
 
Der Elternverein Kulm wünscht allen Eltern, sich von Zeit zu Zeit eine Auszeit zu gönnen und einen Babysitter zu engagieren.
 
Nachfolgend wird der Einfachheit halber vom Babysitter gesprochen, betrifft dies nun ein Mädchen oder ein Junge. Dies sind Empfehlungen des Schweizerischen Roten Kreuzes.
 
Betreute Kinder
  • Die zu betreuenden Kinder müssen mind. 3 Monate alt sein.
  • Der Babysitter betreut keine kranken Kinder.
  • Der Babysitter betreut nie mehr als 3 Kinder gleichzeitig.
Empfehlungen an Babysitter
  • Der Babysitter betreut Kinder nur, wenn sie / er gesund ist.
  • Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und Sauberkeit gilt als Voraussetzung.
  • Verschwiegenheit gegenüber Drittpersonen.
  • Familiengewohnheiten und Bedürfnisse des Kindes respektieren.
  • Medien (wie Fernseher, Radio, Telefon, etc.) nur gebrauchen, wenn eine Erlaubnis vorliegt.
  • Gegenstände aufräumen, welche beim Babysitting benutzt wurden.
  • Keinen Besuch in der Wohnung empfangen.
Empfehlungen an Eltern
  • Den Babysitter über Gewohnheiten, Schlafenszeit, Einschlafzeremonial, Lieblingsspiele u.a. informieren.
  • Aufbewahrungsort von Kleidern, Schuhen, Spielsachen und Hausapotheke mitteilen.
  • Vorgesehene Getränke und Mahlzeiten für das Kind vorbereiten.
  • Notfallnummern (Eltern oder verantwortliche Pesonen etc.) bereitstellen.
  • Getränk und Imbiss für Babysitter vorsehen.
  • Wohnungsschlüssel für die Betreuungszeit übergeben.
  • Vereinbarte Zeiten einhalten.
  • Babysitter nach Hause bringen oder Taxi organisieren und bezahlen.
Einsatzzeiten / Einsatzdauer
  • Sind die Kinder wach, darf der Einsatz nicht länger als 5 Stunden dauern.
  • Nach 22.00 Uhr muss der Babysitter am Betreuungsort Gelegenheit zum Schlafen haben.
  • Die Familie sorgt dafür, dass der Babysitter ausreichend Schlaf und Erholung erhält.
Tarife

Der Stundentarif variiert je nach Komplexität der Aufgabe und Alter des Teenagers. Abhängig von den Einsatzzeiten (Tag/Abend/Nacht) gelten unterschiedliche Tarife. Der Stundentarif beträgt mindestens CHF 6.

TagsüberCHF6 bis 10für 13 bis 16 - Jährige
(Stundentarif)CHF10 bis 15für 16 bis 18 - Jährige
    
AbendsCHF25 bis 30für 13 bis 16 - Jährige
(Pauschale)CHF30 bis 50für 16 bis 18 - Jährige
 
Für einen ganzen Abend (Kinder ab 21.00 Uhr schlafend) kann eine Pauschale (siehe oben) verrechnet werden. Bei einer Übernachtung wird eine zusätzliche Pauschale von mindestens CHF 20 verrechnet. Sind 3 Kinder zu betreuen, muss der Stundentarif erhöht werden. Diese Tarife gelten als Empfehlung, sie sind nicht verbindlich.
 
 
Rechtliche Aspekte des BabySittings
 
Die Informationsbroschüre "Baby-Sitting" kann auch beim Schweizerischen Roten Kreuz, Nationales Sekretariat der Kantonalverbände, Bern bezogen werden. Siehe dazu auch das folgende Dokument «Rechtliche Aspekte».
 
 
Versicherungen
 
Die Eltern und der Babysitter müssen die Fragen der Haftpflicht- und Unfallversicherung klären. Ab dem 1. Januar des Jahres, in dem der Babysitter 18 Jahre alt wird, müssen Sie auf seinem Lohn Sozialbeiträge (AHV/IV/EO/ALV) entrichten sowie weitere Versicherungen abgeschlossen werden. Siehe dazu nachfolgendes Dokument.
 
 
(letzte Überarbeitung im Mai 2014)
Valeria Vogel | Jurastrasse 1 | 5726 Unterkulm

Sponsoren

Ein grosser Dank gebührt unseren Gönnerinnen und Gönnern. Dank Ihrer Unterstützung können wir auch weiterhin interessante Anlässe für unsere Jugend und auch Eltern durchführen.

 

Auto Müller AG
Unterzaug 3, 5726 Unterkulm

     
 coiffeur platz  

Créative Hair
Hauptstrasse 2, 5727 Oberkulm

     
 elsasser logo  

Elsasser Elektro AG
Böhlerstrasse 24, 5726 Unterkulm

     
faes  

Garage Faes AG
Kirchenfeldstrasse 6, 5727 Oberkulm

     
 fenstercenter logo  

Fenster-Center Reinach AG
Aarauerstrasse 29, 5734 Reinach

     
 gysi logo  

Bäckerei-Konditorei René Gysi
Hauptstrasse 16, 5726 Unterkulm

     
 kwc logo de  

KWC AG
Hauptstrasse 57, 5726 Unterkulm

     
 poesia logo  

Poesia Holding AG
Grenzweg 3, Industrie Feldmatte, 5726 Unterkulm

     
 logo raiffeisen  

Raiffeisenbank Reitnau-Rued
Hauptstrasse 27, 5726 Unterkulm

     
   

Werner Döbeli Malergeschäft
Kirchenfeldstrasse 4, 5726 Unterkulm

www.malerdoebeli.ch

     
wyna logo   

Wyna-Apotheke
Hauptstrasse 16, 5726 Unterkulm

     

 

 

 

 

 

 

 

 

Anmeldung demnächst...

 
Liebe Besucher
 
Ihre Anmeldung nehmen wir gerne entgegen. Die Aufschaltung des Formulars erfolgt in den nächsten Tagen. Vielen Dank für Ihre Geduld.
 
Freundliche Grüsse
Ihr Administrator

Mädchen und Jungen in die Pubertät begleiten

Ein sexualpädagogisches Präventionsprojekt
 

Nächste Termine
Jungen: 14.-15.9. (Aula Unterkulm)

Mädchen: 21.-22.9. (Gemeindesaal Unterkulm) AUSGEBUCHT

Workshop für Mädchen
Die Zyklusshow – dem Geheimcode meines Körpers auf der Spur

Workshop für Jungen
Agenten auf dem Weg

Körperkompetenz steigern
Wie Mädchen und Jungen ihren eigenen Körper erleben und bewerten, hat grossen Einfluss auf ihr Selbstbild und ihr Selbstwertgefühl. Sich als Frau oder Mann zu bejahen und die körperlichen Veränderungen in der Pubertät in positiver Weise zu erleben, ist eine wichtige Entwicklungsaufgabe. Gerade die Art und Weise, wie junge Menschen auf die körperlichen Veränderungen vorbereitet werden, wirkt sich auf ihre spätere Einstellung zu Gesundheit, Sexualität und Fruchtbarkeit aus.

Das MFM-Projekt® möchte sie dabei unterstützen. Durch die ganzheitliche Wissensvermittlung erlangen die Mädchen und Jungen bereits nach einem Workshop-Tag eine erstaunliche Körperkompetenz. Sie wissen nun wirklich Bescheid, können über das Thema in einer angemessenen Sprache reden, lassen sich nicht mehr so leicht verunsichern und entwickeln so ein gesundes Selbstvertrauen in ihren eigenen Körper.

Vorinformation für alle Eltern
Am Freitag vor dem Workshop erfolgt für alle Eltern ein Informationsabend (ca. 2 h und kostenlos). Für weitere Interessierte ist der Informationsabend ebenfalls offen, jedoch wird ein Unkostenbeitrag erhoben (Anmeldung zwingend).

Programm Workshop
Samstag von 9.00 Uhr – 16.00 Uhr. Auch über den Mittag – die Jugendlichen nehmen zusammen mit ihrer Leiterin/ ihrem Leiter das Mittagessen ein. Der Workshop wird für die Mädchen und Jungen getrennt durchgeführt (Mädchen im Schulhaus / Jungen im Pavillon Kirchgemeindehaus).

Alter / Zielgruppe
10 - 12jährige Mädchen und Jungen

Kurskosten
CHF 120.00 (dieser Preis ist vorgegeben und schweizweit gleich)
CHF 25.00 Einzelperson bzw. CHF 35.00 pro Paar, nur Infoabend ohne angemeldetes Kind im Workshop (Anmeldung zwingend)

Anzahl Teilnehmer und Durchführung
Die max. Teilnehmerzahl pro Workshop beträgt 16 Mädchen bzw. Jungen. Der Elternverein behält sich vor, wird die Mindestanzahl von 15 Teilnehmer nicht erreicht, den Workshop zu annullieren. Eine Benachrichtigung erfolgt umgehend.

Kursleiterin Mädchen
Jacqueline Kusch, Schönenwerd, Tel. 062 295 47 69

Kursleiter Jungen
Gianluca Venditti, Schönenwerd, Tel. 062 849 00 45

Fragen
Gerne beantworten wir Ihre Fragen bzw. vieles wird auch unter http://www.mfm-projekt.ch  beantwortet.

Literatur zum Thema:

  • "Die Prinzenrolle" von Dieter Schnack und Rainer Neutzling (ISBN-13 978-3-499-62156-7) oder (ISBM-10: 3-499-62156-8)
  • "Was ist los in meinem Körper" von Dr. med. Elisabeth Raith-Paula (ISBN: 978-3-629-01431-3)
  • "Körper und Sexualität; Entdecken, verstehen, sinnlich vermitteln" von Esther Elisabeth Schütz und weiteren Autoren (alle Bilder sind von Hand gezeichnet) (ISBN-103-7152-1054-0)

 

Larissa Merz | Hauptstrasse 47 | 5726 UnterkulmTel. 076 594 70 78 | <a href="mailto:larissa.merz@elternverein-kulm.ch">larissa.merz@elternverein-kulm.ch

 
..Mit der Unterzeichnung der Anmeldung erklären Sie sich auch einverstanden, dass Fotos, die während der Spielgruppe von Ihrem Kind gemacht wurden, auf unserer Homepage veröffentlicht werden dürfen. Dieses Recht können Sie jederzeit schriftlich widerrufen.

Das Kind muss bei einem Elternteil unfallversichert sein – für Unfälle wird nicht gehaftet. Bei kleineren Verletzungen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihr Kind mit einem Notfallpaket behandeln (z.Bsp. Pflaster, Notfalltropfen, Wundsalbe, kühlende Kompresse etc.).

Ihre Anmeldung ist verbindlich. Eine Absage bis 20 Tage vor Kursbeginn ist kostenlos. Für spätere Annullierungen ist die Kursgebühr geschuldet. Die max. Teilnehmerzahl pro Workshop beträgt 16 Mädchen bzw. Jungen. Der Elternverein behält sich vor, wird die Mindestzahl von 15 Teilnehmenden nicht erreicht, den Workshop zu annullieren. Eine Benachrichtigung erfolgt umgehend.

Mit dabei sein im Elternverein Kulm

Nicht nur ein Verein

Der Elternverein Kulm ist nicht nur ein Verein, der sich für Familienanliegen einsetzt, sondern auch Arbeitgeber für familienergänzende Betreuungsangebote. Von der Spielgruppe über Sommerferien-Kinderschwimmkurs bis hin für Börsen für Gross und Klein dreht sich bei uns alles um das Wohl des Kindes und der Familie. Wir sehen uns als aktiven Partner bei Familien-, Schul- und Gemeindeanliegen.


Mitglied wird automatisch, wer sein Kind in der Spielgruppe hat

Ungeachtet von Konfession und Lebensanschauung und -situation freuen wir uns auf alle, die sich uns anschliessen wollen. Mit uns können Sie Ihr persönliches Netzwerk erweitern und neue Kontakte knüpfen.
  • Als Mitglied erhalten Sie vergünstigte Konditionen beim Spielgruppenangebot.
  • Sie erhalten gelegentlich unsere Vereinsaktualitäten als Newsletter zugestellt oder können diese auf unserer Webseite oder auf Facebook sehen.
  • Unterstützen Sie unser ehrenamtliches Engagement rund um Kind- und Familienangebote.
Nutzen Sie unsere Angebote oder unterstützen Sie als Passivmitglied, Gönner oder Sponsor unsere Arbeit!
 
Aktiv automatisch, sobald ihr Kind in der Spielgruppe ist
Passiv CHF 30
Gönner oder Sponsor CHF .... jederzeit herzlich willkommen
 


Eintritt

Die definitive Aufnahme als Mitglied erfolgt mit Einzahlung des Spielgruppen- bzw. Passivbeitrages. Das Vereinsjahr entspricht dem Schuljahr (1. August - 31. Juli).
Bei Interesse an einer Mitgliedschaft und für weitere Auskünfte kontaktieren Sie uns, wir sind gerne für Sie da.


Kontakt

Alexandra Steiner Unterkulm 
062 776 17 04 
 
 

Pflanzentausch für Gross und Klein

 

Gratis Pflanzen für Haus und Garten

Was es sonst nicht gratis gibt, doch wir machen es möglich. Pflanzen gratis bringen und gratis holen.
Jeweils einmal zu Beginn der Pflanzzeit im Frühling und noch einmal im Herbst laden wir zur Pflanzentauschbörse ein. Dies ist nicht nur ein regionaler Tauschmarkt, sondern auch ein wertvoller Treffpunkt für Gross und Klein, wo mit Begeisterung getauscht und diskutiert wird.
 

Wann und Wo

  • Zeit:         14.00 Uhr
  • Wo:          Pausenplatz Bezirksschule, Unterkulm
  • Datum:   Siehe unter Veranstaltungen / Agenda
 

Was kann getauscht werden

Rhizome, Wasserpflanzen, Kakteen, Stauden, Gehölze, Sämereien, Blumenzwiebeln, Topf- und Kübelpflanzen.
 

Anlieferung

Ab 14.00 Uhr bis 14.30 Uhr auf dem Pausenplatz der Bezirksschule Unterkulm. Wenn Sie etwas zum Tauschen haben, aber verhindert sind, können Sie mit Barbara Kaspar unter Tel. 062 776 38 23 einen Termin vereinbaren, damit Ihre Pflanzen abgeholt werden.
Wichtig: Sie bekommen kein Geld für Ihre Pflanzen!
 

Tausch

Ab 14.30 Uhr kann man sich aus dem (hoffentlich) reichhaltigen Pflanzensortiment nach Lust und Laune bedienen (dabei spielt es keine Rolle, ob man Pflanzen angeliefert hat oder nicht).
Wichtig: Sie zahlen kein Geld für diese Pflanzen!
 

Verpflegung

Ab 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr sorgt der Elternverein Kulm mit Kaffee, Sirup und Kuchen für das leibliche Wohl, damit man in gemütlicher Atmosphäre etwas Fachsimpeln kann.
 

Wichtige Informationen

  • Bitte Pflanzen und Töpfe mit den Namen der Pflanzen beschriften
  • Pflanzen bitte in genügender Erde und leicht feucht anliefern
  • Pflanzen, die am Ende der Pflanzentauschbörse übrig bleiben, werden kompostiert
  • Wenn Sie keine Pflanzen zum Tauschen haben, können Sie trotzdem die Börse besuchen und sich aus dem Pflanzenangebot bedienen (zur Gewissensberuhigung dürfen Sie dafür Guetzlis oder einen Kuchen mitbringen!)

Daten

Die beiden Daten finden Sie ab anfangs Jahr unter Veranstaltungen / Agenda aufgeschaltet.

 

Kontakt

Barbara Kaspar | Wannenhofstrasse 25 | 5726 Unterkulm
Tel. 062 776 38 23

Weihnachtsdeko-Tauschbörse

 

Weihnachtsdekoration für Haus und Garten

Was es sonst nicht gratis gibt, doch wir machen es möglich. Alles rund um Weihnachten gratis bringen und gratis holen.
Unsere Tauschbörse ist ein Ort, wo Ihnen die Gelegenheit zum kostenfreien Austausch von schönen Gegenständen geboten wird. Dies ist nicht nur ein regionaler Tauschmarkt, sondern auch ein wertvoller Treffpunkt für Gross und Klein, wo mit Begeisterung getauscht und diskutiert wird.
 

Wann und Wo

  • Zeit:         10.00 Uhr
  • Wo:          Unterkulm, Haupstrasse 32 (Zobristhaus - zwischen Coop und Bibliothek)
  • Datum:    Siehe unter Veranstaltungen / Agenda
 

WeihnachtskugelnWas kann getauscht werden

Alles, was weihnächtlich macht: Dekoration, Musik, Filme, Bücher, Kalender, Bastelmaterial, Bänder, Kerzen und –ständer, Teller, etc. – gut erhalten und für die Wiederverwendung geeignet. Bitte keine defekten oder beschädigten Artikel.
 

Anlieferung

Wenn Sie etwas zum Tauschen haben, aber verhindert sind, können Sie entweder (--> siehe Kontaktangaben unten) einen Termin vereinbaren, damit Ihre Deko-Artikel abgeholt werden oder Ihre Artikel jeweils vormittags (DI – FR) im 1. Stock des Zobristhauses abgeben bzw. eine halbe Stunde vor Beginn der Tauschbörse (ab 9.30 Uhr).
Wichtig: Sie bekommen kein Geld für Ihre Artikel!
 

Tausch

Ab 10.00 Uhr kann man sich aus dem (hoffentlich) reichhaltigen Sortiment nach Lust und Laune bedienen (dabei spielt es keine Rolle, ob man etwas angeliefert hat oder nicht).
Wichtig: Sie zahlen kein Geld für diese Artikel!
 

Verpflegung

Ab 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr sorgt der Elternverein mit Kaffee, Sirup und Kuchen für das leibliche Wohl, damit man in gemütlicher Atmosphäre etwas plaudern kann.
 

Wichtige Informationen

  • Artikel, die am Ende der Tauschbörse übrig bleiben, werden entweder der Spielgruppe, den Schulen oder einer gemeinnützigen Organisation übergeben.
  • Wenn Sie keine Artikel zum Tauschen haben, können Sie trotzdem die Börse besuchen und sich aus dem Angebot bedienen (Zur Gewissensberuhigung dürfen Sie Guetzlis oder einen Kuchen mitbringen.


Kontakt
Annerös Baumann | Binzhaldenstrasse 28 | 5726 Unterkulm
Tel. 062 723 25 58
eMail

 

Familie-Brötle für unsere Mitglieder

Zusammen mit Mami, Papi, Oma, Opa, Götti, Gotti und Freunden gemütlich brötle? Das ist möglich an unserem jährlichen Soodhüsli –ein Event extra für unsere Mitglieder, welche uns Jahr für Jahr mit viel Engagement unterstützen. Nebst dem schönen Häuschen, gibt es draussen auch ein wunderschöner Spielplatz für die Kinder.

 
Falls es einmal regnen würde, verbringen wir die Zeit mit Spielen, Plaudern und natürlich beim Genuss des reichhaltigen Kuchenbuffets.

 

Datum:
 Samstag, 2. September 2017.
Brötliplausch...

...findet bei jedem Wetter statt.


Zeit

15.30 – 22.30 Uhr


Ort

Soodhüsli Oberkulm


Mitbringen

- Grillgut (Fleisch & Co.), Beilagen sowie Getränke (PicNic-Geschirr und Besteck vorhanden).
- für das Dessertbuffet sowie Kaffee sorgt der Elternverein Kulm.


Organisation

Damit wir alles optimal organisieren können, bitten wir um eine verbindliche Anmeldung bis zum 30. Juni an unsere Verantwortliche per eMail oder per Post.


Daniela Flückiger | Knubelstrasse 5 | 5726 Unterkulm

 

Vereinsstatuten

1. Name und Sitz

Unter dem Namen „Elternverein Kulm“ besteht ein Verein im Sinne des Art. 60 ff Zivilgesetzbuch (ZGB) mit Sitz in Unterkulm.


2. Zweck

Der Verein setzt sich zur Förderung der Anliegen der Familie ein, insbesondere derjenigen in seinem Wirkungsbereich, den Gemeinden Oberkulm, Unterkulm, Teufenthal und der angrenzenden Umgebung. Er fördert die Kontakte der Mitglieder untereinander und zu den Behörden. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.


3. Mittel

Zur Verfolgung des Vereinszwecks verfügt der Verein über die Beiträge der Mitglieder sowie über Zuwendungen und Erträge aller Art.


4. Mitgliedschaft

Aktivmitglieder können natürliche volljährige Personen werden. Passivmitglieder können natürliche volljährige Personen und juristische Personen werden. Die Aufnahme von Neumitgliedern kann jederzeit erfolgen. Aufnahmegesuche sind an den Vorstand zu richten, der über die Aufnahme endgültig entscheidet.


5. Beendigung des Mitgliedschaftsverhältnis

Die Mitgliedschaft natürlicher Personen endet in jedem Fall mit dem Tod, diejenige juristischer Personen mit dem Verlust ihrer Rechtspersönlichkeit. Im Übrigen ist ein Austritt aus dem Verein auf das Ende eines Kalenderjahres möglich. Die Austrittserklärung ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Das Mitgliedschaftsverhältnis erlischt ausserdem, wenn der Jahresbeitrag auch innerhalb eines Monats nach schriftlicher Mahnung nicht entrichtet wird. Ein Mitglied kann von der Generalversammlung ausgeschlossen werden, wenn es den Interessen des Vereins schadet oder das Vereinsleben nachhaltig stört. Vor einem Ausschluss ist das Mitglied in jedem Fall anzuhören.


6. Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:
  • die Generalversammlung
  • der Vorstand
  • die Revisionsstelle


7. Die Generalversammlung

Die Generalversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Die ordentliche Generalversammlung findet jedes Jahr im ersten Quartal statt. Zur Generalversammlung werden die Mitglieder drei Wochen im Voraus schriftlich eingeladen, unter Beilage der Traktandenliste. Anträge seitens der Mitglieder sind dem Vorstand rechtzeitig einzureichen, d.h. Anträge müssen 30 Tage vorher (Poststempel) schriftlich und begründet dem Vorstand vorliegen. Verspätet eingereichte Traktanden werden grundsätzlich an der nächsten Generalversammlung behandelt. Zu einer ausserordentlichen Generalversammlung kann der Vorstand einladen. Eine ausserordentliche Generalversammlung ist auch abzuhalten, falls dies von einem Fünftel der Mitglieder unter Angaben des Traktandums schriftlich verlangt wird.

Der ordentlichen Generalversammlung stehen insbesondere folgende Kompetenzen zu:

  • Genehmigung des Protokolls der letzten Generalversammlung
  • Wahl der Vorstandes
  • Wahl der Revisionsstelle
  • Abnahme des Jahresberichtes des Vorstandes
  • Abnahme der Jahresrechnung und des Berichtes der Revisionsstelle sowie Genehmigung des Budgets
  • Festsetzung des Mitgliederbeitrages innerhalb des in Ziff. 10 festgelegten Rahmens
  • Entlastung der Organe
  • Erlass von Reglementen
  • Einsetzung von Kommissionen
  • Beschlussfassung über Ausschliessungen aus dem Verein
  • Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins
  • Beschlussfassung über die Verwendung des Liquidationserlöses im Fall der Auflösung des Vereins.

Jede ordnungsgemässe einberufene Generalversammlung ist beschlussfähig. Sie wird vom Präsidenten geleitet, im Verhinderungsfall von der Stellvertretung. Über alle Verhandlungen ist zumindest ein Beschlussprotokoll zu führen. Den Mitgliedern wird das Protokoll mit dem Versand zugestellt.

Jedes Aktivmitglied verfügt in der Generalversammlung über eine Stimme.

Passivmitglieder verfügen in der Generalversammlung über kein Stimmrecht.

Die Beschlussfassung in der Generalversammlung erfolgt mit einfachem Mehr der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit hat der Präsident das Recht, den Stichentscheid zu geben. Beschlüsse betreffend Änderungen der Statuten oder Auflösung des Vereines bedürfen einer absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen.


8. Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern, die auf zwei Jahre gewählt werden. Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein nach aussen. Der Präsident wird von der Generalversammlung in das Präsidentenamt gewählt, die Amtsdauer beträgt drei Jahre. Im Weiteren konstituiert sich der Vorstand selbst. Er regelt die Zeichnungsberechtigung. Der Vorstand trifft sich zu Sitzungen, soweit dies für die Besorgung der Geschäfte notwendig ist. Jedes Vorstandsmitglied hat ein Einberufungsrecht. Über die Vorstandsitzungen wird zumindest ein Beschlussprotokoll geführt. Die Beschlussfassung erfolgt mit einfacher Mehrheit der abgegeben Stimmen. Bei Stimmengleichheit kann der Präsident den Stichentscheid geben. Beschlussfassung auf dem Zirkularweg ist möglich, falls von keinem Vorstandsmitglied mündliche Beratung verlangt wird.


9. Die Revisionsstelle

Die Revisionsstelle setzt sich aus einer oder zwei Personen zusammen. Es kann auch eine Treuhandgesellschaft als Revisionsstelle bestimmt werden. Die Revisionsstelle wird für zwei Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Die Revisionsstelle erstattet der Generalversammlung den Revisionsbericht. Sie kann während des Jahres Stichproben in der Buchhaltung des Vereins vornehmen.


10. Mitgliedsbeitrag und Haftung

Die Jahresbeiträge für Aktiv- und Passivmitglieder werden jährlich von der Generalversammlung festgesetzt. Je Haushaltsgemeinschaft ist nur ein Beitrag geschuldet. Den Vorstandsmitgliedern und der Revisionsstelle ist die Leistung des Jahresbeitrages freigestellt. Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen.


11. Vereinsjahr

Das Vereinsjahr ist identisch mit dem Schuljahr.


12. Auflösung des Vereins

Wird der Verein aufgelöst, ist der Erlös der Kinderspitex Nordwestschweiz zwecks Förderung der Kinderbetreuung zu übergeben.


13. Inkrafttreten der Statuten

Diese Änderungen der Statuten sind anlässlich der Generalversammlung vom 04. März 2011 angenommen und sofort in Kraft gesetzt worden.

Ziele und Leitbild des Vereins

Zur Geschichte...

Der Elternverein Kulm wurde 1977 gegründet. Er setzt sich im Kern zur Förderung der Anliegen der Familie ein, insbesondere der Familien aus den Gemeinden Oberkulm, Unterkulm und Teufenthal. Dem Elternverein gehören rund 150 Mitgliedsfamilien an. Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig.

Im gleichen Jahr wurde auch die Dachorganisation der Elternvereine www.sveo.ch gegründet, wobei der Elternverein Kulm eines der Gründungsmitglieder ist. Seither ist der Verein stetig am Wachsen und organisiert jährlich mindestens 15 öffentliche Anlässe sowie Spiel- und Krabbelgruppen wie auch Frühenglisch. Je nach Anfrage sind auch weitere Kurse im Angebot - wir haben stets ein offenes Ohr für die Wünsche unserer Mitglieder.

Mindestens 6mal jährlich werden die Mitglieder und Partnerorganisationen per eMail oder per Post über die Aktivitäten informiert.

Bei diversen Angeboten (z.B. Spielgruppen, Frühenglisch, Schwimmkurse etc.) geniessen Mitglieder eine Vergünstigung.

Leitbild
  • Förderung der Kontakte von Familien mit Kindern
  • Vertretung von Anliegen der Familien
  • Angebot für kostengünstige Kursangebote für Gross und Klein
  • enge Zusammenarbeit mit Schulen und Partnerorganisationen
  • Zusammenarbeit mit der Gemeinde in präventiven Dingen
  • gegenseitige Unterstützung im Elternsein
  • Steigerung der Attraktivität der Gemeinde für Eltern, Kinder und Jugendliche, um eine bessere Lebensqualität schaffen

Impressum

Der Elternverein Kulm dankt für Ihren Besuch auf unserer Homepage. Die Website wurde am 28. Februar 2012 aufgeschaltet. Ihre Meinung und Ihre Verbesserungsvorschläge sind uns willkommen. Bitte teilen Sie uns diese mit:

Kontaktadresse Webmaster:

Elternverein Kulm
Webmaster
Postfach
5726 Unterkulm


webmaster@elternverein-kulm.ch


Rechtliches

Allgemein

Die Website www.elternverein-kulm.ch dient ausschliesslich der allgemeinen Information und erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Die Unsicherheiten des Mediums gebieten, folgende Vorbehalte anzubringen. Im konkreten Einzelfall bleibt die Anwendung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, der Rechtsprechung und der Praxis vorbehalten.

Inhalt der Homepage

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