Nachfolgend wird der Einfachheit halber vom Babysitter gesprochen, betrifft dies nun ein Mädchen oder ein Junge. Dies sind Empfehlungen des Schweizerischen Roten Kreuzes.
Betreute Kinder
- Die zu betreuenden Kinder müssen mind. 3 Monate alt sein.
- Der Babysitter betreut keine kranken Kinder.
- Der Babysitter betreut nie mehr als 3 Kinder gleichzeitig.
Empfehlungen an Babysitter
- Der Babysitter betreut Kinder nur, wenn sie / er gesund ist.
- Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und Sauberkeit gilt als Voraussetzung.
- Verschwiegenheit gegenüber Drittpersonen.
- Familiengewohnheiten und Bedürfnisse des Kindes respektieren.
- Medien (wie Fernseher, Radio, Telefon, etc.) nur gebrauchen, wenn eine Erlaubnis vorliegt.
- Gegenstände aufräumen, welche beim Babysitting benutzt wurden.
- Keinen Besuch in der Wohnung empfangen.
Empfehlungen an Eltern
- Den Babysitter über Gewohnheiten, Schlafenszeit, Einschlafzeremonial, Lieblingsspiele u.a. informieren.
- Aufbewahrungsort von Kleidern, Schuhen, Spielsachen und Hausapotheke mitteilen.
- Vorgesehene Getränke und Mahlzeiten für das Kind vorbereiten.
- Notfallnummern (Eltern oder verantwortliche Pesonen etc.) bereitstellen.
- Getränk und Imbiss für Babysitter vorsehen.
- Wohnungsschlüssel für die Betreuungszeit übergeben.
- Vereinbarte Zeiten einhalten.
- Babysitter nach Hause bringen oder Taxi organisieren und bezahlen.
Einsatzzeiten / Einsatzdauer
-
Sind die Kinder wach, darf der Einsatz nicht länger als 5 Stunden dauern.
-
Nach 22.00 Uhr muss der Babysitter am Betreuungsort Gelegenheit zum Schlafen haben.
-
Die Familie sorgt dafür, dass der Babysitter ausreichend Schlaf und Erholung erhält.
Tarife
Der Stundentarif variiert je nach Komplexität der Aufgabe und Alter des Teenagers. Abhängig von den Einsatzzeiten (Tag/Abend/Nacht) gelten unterschiedliche Tarife. Der Stundentarif beträgt mindestens CHF 6.
| Tagsüber | CHF | 6 bis 10 | für 13 bis 16 - Jährige |
| (Stundentarif) | CHF | 10 bis 15 | für 16 bis 18 - Jährige |
| Abends | CHF | 25 bis 30 | für 13 bis 16 - Jährige |
| (Pauschale) | CHF | 30 bis 50 | für 16 bis 18 - Jährige |
Für einen ganzen Abend (Kinder ab 21.00 Uhr schlafend) kann eine Pauschale (siehe oben) verrechnet werden. Bei einer Übernachtung wird eine zusätzliche Pauschale von mindestens CHF 20 verrechnet. Sind 3 Kinder zu betreuen, muss der Stundentarif erhöht werden. Diese Tarife gelten als Empfehlung, sie sind nicht verbindlich.
Rechtliche Aspekte des BabySittings
Die Informationsbroschüre "Baby-Sitting" kann auch beim Schweizerischen Roten Kreuz, Nationales Sekretariat der Kantonalverbände, Bern bezogen werden. Siehe dazu auch das folgende Dokument «Rechtliche Aspekte».
Versicherungen
Die Eltern und der Babysitter müssen die Fragen der Haftpflicht- und Unfallversicherung klären. Ab dem 1. Januar des Jahres, in dem der Babysitter 18 Jahre alt wird, müssen Sie auf seinem Lohn Sozialbeiträge (AHV/IV/EO/ALV) entrichten sowie weitere Versicherungen abgeschlossen werden. Siehe dazu nachfolgendes Dokument.
(letzte Überarbeitung im Mai 2014)